Unser Bürgerservice

Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

Für Sie zuständig

 Krinninger Jutta
Mitarbeiterin Hauptamt
Zimmer Nr. 1.07
 089 64162-167
 089 64162-4167
 Wolf Sabine
Sekretariat Hauptamt
Zimmer Nr. 1.08
 089 64162-152
 089 64162-4152

Beschreibung

Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.


Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Voraussetzungen

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) Stand: 05.07.2023