Unser Bürgerservice

Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Für Sie zuständig

 Ertl Dagmar
Stellvertretende Sachbereichsleiterin Umweltamt
Zimmer Nr. E.03
 089 64162-416
 089 64162-4416
 Pitterle Klaus
Sachbereichsleiter Umweltamt
Zimmer Nr. E.02
 089 64162-414
 089 64162-4414
 Höning Christoph
Mitarbeiter Umweltamt
Zimmer Nr. E.03
 089 64162-412
 089 64162-4412

Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) Stand: 05.10.2023