Unser Bürgerservice

Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Für Sie zuständig

 Hohenadl Luisa
Stellvertretende Sachbereichsleitung Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.07
 089 64162-173
 089 64162-3173
 Dalmeier Lena
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-192
 089 64162-4192
 Steger Michael
Mitarbeiter Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-176
 089 64162-3176

Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Kinderreisepasses sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Passgesetz (PassG) Pflichten des Inhabers
§ 25 Passgesetz (PassG) Ordnungswidrigkeiten
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) Stand: 25.03.2024