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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Für Sie zuständig

 Hohenadl Luisa
Stellvertretende Sachbereichsleitung Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.07
 089 64162-173
 089 64162-3173
 Bruns Janina
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-191
 089 64162-4191
 Dalmeier Lena
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-192
 089 64162-4192
 Steger Michael
Mitarbeiter Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
 089 64162-176
 089 64162-3176

Beschreibung

Seit 1. Januar 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes

  • sich seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit besitzt.

Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater.

Sofern das Kind nicht in Deutschland aufgewachsen ist und nicht ausschließlich Heimatstaatsangehörigkeiten der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt, ist es grundsätzlich verpflichtet, sich nach Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der Heimatstaatsangehörigkeit und der deutschen Staatsangehörigkeit zu entscheiden (§ 29 StAG - Optionspflicht). Diese Pflicht besteht nur, wenn das Kind zwischen dem 21. und 22. Lebensjahr ein Schreiben erhalten hat, in dem auf diese Pflicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) Stand: 03.11.2023