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Bekanntgabe über öffentliche Auslegung von Bodenrichtwerten

Der Gutachterausschuss beim Landkreis München hat für die Gemeinde Grünwald zum Stichtag 01.01.2024 Bodenrichtwerte ermittelt. Grundlage dafür waren die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum für die Jahre 2022 und 2023.

Die Bodenrichtwerte werden an den Amtstafeln der Gemeinde (1 x im Rathaus und 1 x an der Rathausstraße / Rathausplatz) für die Zeit vom 22.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich bekannt gegeben (gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung) – die Gemeinde erteilt zu Bodenrichtwerten keine Auskünfte.

 

Auf das Recht, auch außerhalb der o.g. Frist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (E-Mail: gutachterausschuss@lra-m.bayern.de) eine Auskunft über Richtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB) wird hingewiesen. Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 Kostengesetz (KG) i.V.m. Nr. 2.1.1/1.8 Kostenverzeichnis (KVz) gebührenpflichtig.

Die Bodenrichtwertkarte/-liste ist urheberrechtlich geschützt, d.h. jede Verwendung, insbesondere Vervielfältigung und Veröffentlichungen – auch auszugsweise – ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Gutachterausschusses gestattet.

Gemeinde Grünwald

Rathausstraße 3, 82031 Grünwald

089 64162-0
089 64162-102