Gemeinde Grünwald
Rathausstraße 3, 82031 Grünwald
089 64162-0
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Unser Bürgerservice
Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Für Sie zuständig
Hohenadl Luisa
Stellvertretende Sachbereichsleitung Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.07
089 64162-173
089 64162-3173
Dalmeier Lena
Mitarbeiterin Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
089 64162-192
089 64162-4192
Steger Michael
Mitarbeiter Melde- und Passamt
Zimmer Nr. E.09
089 64162-176
089 64162-3176
Beschreibung
Seit 27. Juni 2024 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes
- sich seit 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit besitzt.
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 28.06.2024