Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.