Die Hochbauverwaltung der Landratsämter und Gemeinden planen kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.