Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Während der Ferienzeit können Gemeinden ein attraktives Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten.
Die Verwaltung der Finanzen ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden.
Der EDV-Benutzerservice gewährleistet einen reibungslosen Einsatz und eine koordinierte Nutzung der EDV bei kommunalen Behörden.
Die Systembetreuung oder Systemadministration ist für die Verwaltung der Computersysteme in der kommunalen Behörde zuständig.